Rohfellbehandlung vor der Abgabe

Die richtige Behandlung eines Rohfelles ist für ein zufriedenstellendes Ergebnis der Gerbung und insbesondere des späteren Endproduktes von entscheidender Bedeutung. Folgende Behandlungsweise gilt für alle Felle, Decken, Schwarten und Häute.

Sofort nach dem Abzug, der möglichst ohne Schlachtschnitte erfolgen sollte, (bei den mechanischen Arbeiten können diese vergrößert werden oder ein Abriss erfolgen) muss das noch körperwarme Rohfell zum Abkühlen mit der Fleischseite nach oben ausgebreitet werden. Erfolgt keine Abkühlung des Rohfelles, so bleiben die vorhandenen Bakterien aktiv und zerstören die Haarwurzeln. 
Bedecken Sie das ausgebreitete Rohfell auf der Fleischseite ausreichend und gleichmäßig mit Salz. Achten Sie bitte darauf, dass auch die Ränder gut eingesalzen werden. Für ein Rohfell benötigt man ca. 25 - 30% vom Gewicht des frisch abgezogenen Rohfelles an Salz. Am besten eignet sich feinkörniges Häutesalz oder Speisesalz. Es darf kein gefärbtes oder mit Steinen versetztes Salz zum Einsatz kommen.
Die sich bildende Salzlake soll vom Rohfell abfließen können und keine Pfützen bilden (abfallenden Untergrund wählen). Nach 1-2 Tagen das Fell mit etwas frischem Salz nachsalzen! Gut abgezogene und gesalzene Felle sind gekühlt gelagert einige Wochen haltbar. 
Für den Fall, dass Sie uns Ihre Rohfelle per Post, Bahn oder Spedition zusenden möchten, bitten wir dringend um Beachtung sowohl obiger Angaben als auch folgender Hinweise zur Verpackung und zum Versandablauf. Falten oder rollen Sie das Rohfell mit der Lederseite nach innen zusammen und verpacken Sie es doppelt mit zwei Kunststoffsäcken, welche Sie dann in einem stabilen Karton zum Versand bringen. Die Rohfelle sollten nur kürzeste Zeit in diesen Säcken verbleiben. Ein Versand über Sonn- und Feiertage ist somit zu vermeiden! 
Bitte vergessen Sie nicht, dem Paket Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse) und Ihren Gerbwunsch beizulegen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Rohfellschäden, die durch mangelhafte oder gänzlich fehlende Konservierung entstanden sind, Schlachtschnitte sowie angeschnittene Stellen und weitere bei Annahme der Rohware nicht sichtbare Schäden, können sich während der Bearbeitung sehr negativ auswirken bis hin dazu, dass eine Entsorgung der Ware notwendig wird.  
Da wir von Preisaufschlägen zur Deckung dieser von uns nicht verursachten Ausfälle absehen möchten, sehen wir uns nicht in der Lage, die Haftung hierfür zu übernehmen. Zudem besteht für uns keine Möglichkeit der positiven Einflussnahme. 
Rohfellschäden können von uns nicht behoben werden. Die Ausführung jeglicher Lohnzurichtungsaufträge kann daher nur auf Gefahr des Auftraggebers unter Ausschluss jeglicher Haftung unsererseits vorgenommen werden.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir gerben Ihre Rohhäute, wir veredeln Ihre Felle!

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